Egal, wo Sie wohnen - wir haben den perfekten Einsatz für Sie
Mit über 350 eigenen Transportfahrzeugen und sechs Standorten in Deutschland gehört die WEILKE-Gruppe zu den führenden inhabergeführten Transport- und Logistikunternehmen in NRW. Unser Leistungsspektrum im Transportbereich reicht vom Stückgut bis zur LKW-Komplettladung, vom Systemgut bis hin zu Gefahrgutsendungen mit besonderen Handlings- und Sicherheitsanforderungen. Außerdem betreiben wir an verschiedenen Standorten Logistiklager mit über 35.000 qm Gesamtfläche.
Unser Transportfuhrpark umfasst Fahrzeuge aktueller Modellgenerationen verschiedener Hersteller sowie ca. 150 Wechselbrücken und 450 Auflieger.
Unsere Kraftfahrer/-innen werden in verschiedenen Verkehren eingesetzt. Hierzu gehören Nah- und Mittelstreckenverkehre mit täglicher Heimkehr, Systemverkehre auf festen Routen oder Fernverkehre mit mehrtägigen Routen durchs In- und Ausland. Regelmäßige Fahrerschulungen zu Themen wie Ladungssicherung, Gefahrgut oder Sozialvorschriften und Lenkzeiten sind obligatorisch. Unseren Mitarbeitern bieten wir einen sicheren Arbeitsplatz auf modernen Fahrzeugen und überdurchschnittliche Bezahlung. Wir betreuen Sie bei der Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sowie bei ergänzenden Qualifikationen wie dem Ladungssicherungs- oder ADR-Schein.
Egal, wo Sie wohnen - wir finden den optimalen Einsatz für Sie als Berufskraftfahrer/-in in unserem Unternehmen.
Wann dürfen wir Sie in unserem Team begrüßen? Rufen Sie uns einfach an unter: +49 2593 929149
weitere informationen
Berufsprofil im Überblick
BERUFSKRAFTFAHRER/IN
Nah- und Mittelstreckenverkehr mit täglicher Heimkehr
Linienverkehre im Nachtsprung mit festen Abfahrtzeiten und täglicher Heimkehr
Nationaler und internationaler Fernverkehr
Einsatzmöglichkeiten ab unseren Niederlassungen oder nach individueller Absprache ab Ihrem Wohnort (bundesweit)
Gute Arbeitsbedingungen auf modernen Fahrzeugen
Attraktive und pünktliche Bezahlung in einem zukunftssicheren Unternehmen
Einhaltung der gesetzlichen Sozialvorschriften und Lenkzeiten